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clanrules

  • Allgemein
    §1.1 Bei Bewerbung als Vereinsmitglied gelten die Regeln als akzeptiert. §1.2 Die Nutzung von Cheats sowie Hacks oder Scripts ist untersagt und kann mit dem Ausschluss geahndet werden. §1.3 Anstand und guter Umgangston mit anderen Vereinsmitgliedern sind selbstverständlich. Keiner muss sich lieben, aber mindestens respektieren. §1.4 Jedes Mitglied sorgt dafür, dass der gute Ruf von ST6 gewahrt bleibt. §1.5 Rassistisches, radikales und vulgäres Verhalten kann zum Ausschluss aus dem Verein ohne Verwarnung führen. §1.6 Jeder TS-User verfügt über ein geräuscharmes Headset. §1.7 Jeder Member verpflichtet sich, dem "ST6 ADMIN" Whatsapp Gruppenchat beizutreten. Dieser dient nur für Vereinbezogene Informationen. §1.8 “ST6 Game Meet Up” dient nur zur gemeinsamen Spielfindung. Spielanfragen (ohne SPAM) können in diesem Gruppenchat gepostet werden. §1.9 “ST6 Spam” dient für alle anderen Belange.
  • Aufnahmebedingungen
    §2.1 Um ST6 beitreten zu können, muss mindestens das 18. Lebensjahr erreicht sein. §2.2 Über eine Aufnahme entscheiden die Mitglieder mittels Votum an einer Vereinbesprechung oder auf der Website eingerichteten Abstimmung. Hier gilt das Prinzip des absoluten Mehrs. §2.3 Für eine Aufnahme gelten keine geografischen Gegebenheiten, es wird jedoch vorausgesetzt, dass man Schweizerdeutsch versteht. Ausnahmen bewilligen die Mitglieder. §2.4 Man kann sich mehrmals beim Verein bewerben.
  • Mitgliedschaft
    §3.1 Trial-Mitgliedschaft §3.1.1 Neueinsteiger werden für bis zu sechs Wochen als Trial-Member aufgenommen. Wir wollen sehen, ob Du zu uns passt, aber auch, ob wir zu dir passen. §3.1.2 Trial-Member verpflichten sich innerhalb der Trial-Zeit den Clantag [ST6] vor ihren Namen zu platzieren. hält sich an §1.4. §3.2 Mitglied §3.2.1 Mitglieder haben die Möglichkeit Teams zu gründen und diese zu leiten. Bewerbungen für Positionen in dem Clanvorstand werden an der Generalversammlung gemäss Vereinsstatuten bearbeitet. §3.2.2 Mitglieder geniessen erweiterte Rechte, wie z.B. moven, kicken, etc. auf unseren Servern. §3.2.3 Der Mitgliedschaftsbeitrag beträgt 24 CHF / Jahr und wird jeweils Anfang Jahr in Rechnung gestellt und per Ende Januar des Geschäftsjahres bezahlt. Neumitglieder welche innerhalb des Jahres beitreten, bezahlen lediglich die noch ausstehenden Monate bis zum Ende des Geschäftsjahres. §3.3 Clantag / Nickname §3.3.1 Der Clantag sollte, wann immer möglich getragen werden. §3.3.2 Der Nickname sollte keine anstössigen, beleidigende, radikale oder rassistische Namen / Wörter enthalten. §3.3.3 Eine Umbenennung ist umgehend dem Clanvorstand zu melden. §3.3.4 Im Teamspeak muss der Clantag [ST6] korrekt übernommen und getragen werden.
  • Ausschluesse
    §4.1 Der Ausschluss aus dem Clan erfolgt analog der Aufnahme nach dem Prinzip des absoluten Mehrs an der Clanbesprechung. §4.2 Beim Ausschluss werden keine Rückerstattungen für bereits geleistete Mitgliedschaftsbeiträge oder allfällige Spenden getätigt §4.3 Falls der Mitgliedschaftsbeitrag trotz Mahnung per anfang März des Geschäftsjahres nicht einbezahlt wurde.
  • Aktivität / Inaktivität
    §5.1 Clanbesprechung §5.1.1 Eine Vereinbesprechung durchgeführt, sofern dies Mitglieder wünschen oder es der Vorstand für nötig betrachtet. Die Teilnahme ist freiwillig. Es können nachträglich keine Stimmabgaben mehr getätigt werden. §5.1.2 Während der Clanbesprechung ist das Spielen untersagt. §5.1.3 Stimmen von Abwesenden werden als Enthaltung gewertet. §5.2 Aktivität §5.2.1 Der Clan schreibt keine regelmässige Präsenz vor. §5.2.2 Der Verein versucht 2-3 Vereinstreffen pro Jahr durchzuführen. §5.3 Abmeldung §5.3.1 Sollte ein Mitglied länger abwesend (Militär, Ferien, oÄ) sein, ist der Clanvorstand entsprechend zu informieren. §5.3.2 Ein Trial-Member kann sich maximal 6 Wochen abmelden. Die verpasste Trial-Zeit wird dann nach Wiederanwesenheit verlängert. Erfolgt nach der angegebenen Zeit keine Rückmeldung, wird die Trial-Zeit beendet und der Trial-Member aus dem Clan entlassen. §5.4 Generalversammlung §5.4.1 Die GV ist das Parlament des Vereins und wird aus allen Mitgliedern gebildet. Alle Mitglieder werden eingeladen und bestimmen die Änderungen im Clan. Die Generalversammlung hat in allen Belangen des Clans das letzte Wort und kann den Clanvorstand neu oder auch wiederwählen. Die GV findet einmal jährlich statt.
  • Teams
    §6.1 Teamgründung §6.1.1 Jedes Mitglied hat die Möglichkeit ein Team zu gründen und zu verwalten. §6.1.2 Eine allfällige Anfrage ist an den Clanvorstand zu richten. §6.1.3 ESL Accounts sind bei dem Clanvorstand anzumelden und müssen unserem Hauptteam in der eSportliga beitreten. §6.1.4 Für Teamseiten wie z.B. ESL darf nur das vom Vorstand bereitgestellte Material verwendet werden. §6.2 Teamverwaltung §6.2.1 Teams werden von dem Gründer verwaltet, jedoch von dem Clanvorstand unterstützt. §6.2.2 Sollten Probleme mit der Leitung in einem Team auftreten, muss die Teamleitung zur Konfliktlösung ein Gespräch mit dem Vereinsvorstand führen. In gravierenden Fällen entscheidet der Vorstand über die Ersetzung der Teamleitung. §6.2.3 Extern geleitete Teams können nicht durch den Gründer aufgelöst oder verändert werden. §6.2.4 Mitglieder eines Teams müssen Mitglieder des Clans sein. §6.2.5 Jedem Mitglied ist es gestattet in mehreren Teams Mitglied zu sein. §6.2.6 Die Gesamtverantwortung für alle Teams hat der / die Vize. §6.3 Teamlöschung §6.3.1 Der Clanvorstand behält sich vor, inaktive Teams zu löschen und ebenso die Servergruppen und Channel auf dem Teamspeak zu entfernen. §6.3.2 Gelöschte Teams können wieder gegründet werden wenn mindestens ein Squad beteiligt ist und die Strukturen des Teams geklärt sind.
  • Sonstiges
    §7.1 Der Clanvorstand behält sich das Recht vor, die Regeln bei Bedarf oder nach Anliegen der Mitglieder zu ändern oder anzupassen. Änderungen werden umgehend bekannt gegeben und sind erst nach Annahme an einer Clanbesprechung gültig. §7.2 Alle Mitglieder, die Zugriff auf Admin-Funktionen haben, sollten diese nicht willkürlich einsetzen. Alle Aktivitäten werden geloggt, somit werden auch die Rechte anderer gewährt, sollte Missbrauch bewiesen werden. §7.3 Weitergabe jeglicher Daten an Dritte ist sowohl Membern als auch dem Clanvorstand untersagt. §7.4 Jedes Mitglied ist für den, auf den zur Verfügung gestellten Plattformen, Inhalt selbst verantwortlich. Der Clan / Verein kann nicht für diese geahndet werden.
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